Korruptionsgelder auf Schweizer konten leichter aufzuspueren
Schweizer Behörden werden aktiv nach einer Initiative von Transparency International
Geldwäsche, geheime Auslandskonten, das Beiseiteschaffen von Vermögen, die von korrupten Herrschern angehäuft wurden, stellen Schlüsselfaktoren in der Stabilisierung von korrupten Systemen dar. Die Frage, wie mit den Marcos, Mobutus und Suhartos dieser Welt verfahren werden soll, bleibt weiter ungelöst. Transparency International (TI) wird oft gefragt, ob und unter welchen Bedingungen das Schweizer Bankgeheimnis gelüftet werden kann, so daß Korruptionsgelder wieder dem geschädigten Land zurückerstattet werden können.
Vor diesem Hintergrund begrüßt Transparency International, die internationale Anti-Korruptions-Organisation, die jüngste Initiative der schweizerischen Behörden, ausländische Staaten dabei zu unterstützen, die Gelder zurückzuerhalten, die von ihren korrupten Herrschern illegal erworben und auf Schweizer Konten beiseite geschafft wurden. "Dies bedeutet eine äußerst positive Reaktion auf eine ursprüngliche Initiative von Transparency Schweiz", erklärte Prof. Dr. Peter Eigen, der Vorsitzende von.
Auf Vorschlag der Schweizer Sektion von Transparency International, hat das Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (Ministerium) eine Checkliste ausgearbeitet, aus der ersichtlich ist, wie ein Gesuch um Rechtshilfe auszusehen hat, um von den zuständigen schweizerischen Behörden Rechtshilfe zu erhalten, an wen es gerichtet werden muß und welche formalen Erfordernisse erfüllt sein müssen, damit es bearbeitet wird. Um Bürgerinitiativen der betroffenen Länder zu helfen, hat TI heute diese Checkliste auf seiner Homepage in Englisch, Deutsch und Französisch zugänglich gemacht unter Working Papers.
"Dies ist Teil einer größeren Kampagne, um internationale Standards für die Handhabung von sogenannten off-shore Bankzentren zu schaffen und durchzusetzen", erklärt Dr. Eigen. "Es ist absolut inakzeptabel, daß international bedeutende Finanzzentren die Aktivitäten von Kriminellen in der bisherigen Art weiterhin fördern. Die Zeit ist gekommen, daß dies ein Ende hat - wenn nicht freiwillig auf Initiative der betreffenden Finanzplätze, dann infolge von öffentlichem Druck."
FÜR WEITERE INFORMATIONEN:
Ein vollständiges Informationspaket -- bestehend aus der http://www.transparency.org/ oder über Transparency Schweiz erhältlich. Checkliste und genauen Erläuterungen über die Gesetze zum Schweizer Bankgeheimnis von Prof. Dr. Mark Pieth von der Universität Basel ist entweder über die TI Homepage. oder über Transparency Schweiz erhältlich.
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Bitte wenden Sie sich bei Transparency Schweiz an
Laurent Favre unter tel. 41-55-241 1117, fax 41-55-241 2117 oder
Christoph Stückelberger unter tel. 41-31-380 6565, fax 41-31-380 6564
Im Internationalen Sekretariat von TI wenden Sie sich bitte an:
Herr Jeff Lovitt unter tel. 49-30-343 8200 oder
Herr Michael Wiehen unter 49-89-9975 0239.